Hier gelten die einschlägigen Vorschriften und standortbezogenen Bestimmungen. Die Regelungen zum pauschalen Film- und Fotografierverbot innerhalb geschlossener militärischer Anlagen werden derzeit allerdings überarbeitet. Informieren Sie sich diesbezüglich regelmäßig bei Ihrem zuständigen Sicherheitsoffizier.
Müssen Namen/Dienstgrade unkenntlich gemacht werden?
Ihren Namen, den Dienstgrad und die Amtsbezeichnung dürfen Sie grundsätzlich im Netz zeigen. Sie sind dadurch authentisch, aber auch wiedererkennbar. Prüfen Sie deshalb, wie Sie sich im Netz präsentieren wollen und beachten Sie, dass einmal gepostete Informationen auch durch andere gespeichert werden können.
Sind Fotos/ Videos auf Truppenübungsplätzen erlaubt?
Auch hier gelten die einschlägigen Vorschriften die standortbezogen abweichen können. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihren Vorgesetzten. Wichtig ist auf jeden Fall immer, dass der Dienstbetrieb nicht gestört wird und Sie hier umso genauer auf die militärische Sicherheit achten!
Ist die Abbildung von und mit Waffen(-systemen) erlaubt?
Grundsätzlich können Sie Waffen und Waffensysteme von außen zeigen. Achten Sie dabei aber darauf, dass die Kennzeichen nicht zu sehen sind. Innen gibt es oftmals Geräte und Systeme, die nicht gezeigt werden dürfen. Sprechen Sie auch hier im Zweifelsfall mit Ihren Vorgesetzten und holen Sie sich vorher eine Genehmigung.
Gibt es grundsätzlich Inhalte, die nicht abgebildet werden dürfen?
Ja, auf jeden Fall! Insbesondere in technischen und anderen militärisch sensiblen Bereichen herrscht in der Regel Film- und Fotografierverbot! Achten Sie deshalb auf die geltenden Bestimmungen und sprechen Sie im Zweifel mit Ihren Vorgesetzten.
Darf ich Bilder mit Uniform in der Öffentlichkeit aufnehmen?
Ja. Grundsätzlich gelten online die gleichen Regeln, wie im „echten Leben“ für Bundeswehrangehörige auch. Und dazu gehört natürlich auch, dass Sie sich in der Öffentlichkeit in Uniform fotografieren lassen dürfen.
Dürfen sich Bundeswehrangehörige in den Soziale Medien politisch äußern beziehungsweise zu politischen Themen Stellung nehmen?
Grundsätzlich ist es Bundeswehrangehörigen und insbesondere Soldatinnen und Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“ gestattet, sich politisch zu äußern bzw. zu politischen Themen Stellung zu beziehen. Dies gilt grundsätzlich so auch in den Sozialen Medien. Dabei sind die Festlegungen des §15 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) zu beachten, der die Rahmenbedingungen für die politische Betätigung von Soldatinnen und Soldaten vorgibt.
Demnach sind zum Beispiel die Teilnahme an politischen Veranstaltungen in Uniform und die politische Betätigung zu Gunsten oder Ungunsten einer bestimmten politischen Gruppierung im Dienst verboten. Auch außerhalb des Dienstes darf in dienstlichen Unterkünften der Soldat/die Soldatin nicht für eine Partei werben und zum Beispiel Reden halten oder Zeitschriften verteilen. Ebenso darf ein Vorgesetzter seine Untergebenen nicht in eine bestimmte politische Richtung beeinflussen.
Allerdings ist die freie Meinungsäußerung im und außerhalb des Dienstes erlaubt. Die freie Meinungsäußerung findet jedoch ihre Schranken an den Grenzen der Pflicht zur Kameradschaft, die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden! Das bedeutet auch, dass hier kein Platz für extremistische Aussagen jeder Art ist!
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass politische Meinungsäußerungen von Soldatinnen und Soldaten als Staatsbürger in Uniform erlaubt sind. Allerdings ist auch in den Sozialen Medien von solchen Posts abzusehen, wenn dabei eine Uniform getragen wird, um klar die Trennung zwischen Dienst und Freizeit deutlich zu machen.
Extremistische Aussagen und Aussagen, die gegen die Verfassung und die geltenden Gesetze verstoßen, sind nicht nur verboten, sondern werden regelmäßig auch entsprechende disziplinarische oder strafrechtliche Würdigung nach sich ziehen.
Müssen private Accounts gekennzeichnet werden?
Wenn Sie in ihrem Social Media Account als Bundeswehrangehörige beziehungsweise Bundeswehrangehöriger zu erkennen sind, ja! Mittlerweile präsentieren sich im Social Web erfreulicherweise mehrere tausend Angehörige der Bundewehr mit Stolz und Freude in Bezug auf ihren Arbeitgeber. Dabei ist es allerdings wichtig, dass für jeden User klar erkennbar ist, ob es sich bei den jeweiligen Profilen um privates Engagement oder einen offiziellen Auftritt handelt, für den vielleicht andere Maßstäbe gelten. Aus diesem Grund sind Sie angehalten, in der Beschreibung ihres Accounts wahlweise den Zusatz „privater Account“ oder „kein offizieller Account der Bundeswehr“ zu verwenden.