Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bemüht sich, seinen Webauftritt www.bwkrankenhaus.de oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der Bundeswehrkrankenhäuser.
Diese Erklärung wurde am 3. März 2023 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt im Rahmen der technischen Umsetzung durch die BWI GmbH.
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bwkrankenhaus.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bwkrankenhaus.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de