Aktenauskünfte und Befundkopien
Bitte beachten Sie:
Jegliche Daten über eine medizinische Behandlung unterliegen der Schweigepflicht. Wir müssen daher ausnahmslos sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Informationen erhalten. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Auskunftserteilung persönlich nach Identitätsnachweis (z.B. durch Personalausweis)
- Auskunftserteilung an Bevollmächtigten (z.B. Hausarzt, andere Krankenhäuser). Wir benötigen dann eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht.
- Ebenfalls möglich ist das erneute Versenden des Entlassbriefs an die in unseren Unterlagen vermerkte Adresse. Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, benötigen wir einen schriftlichen Nachweis darüber.