Informationen zum Datenschutz

Grundlage für den Datenschutz im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSGBundesdatenschutzgesetz) in seiner aktuellen Fassung. Das Gesetz wurde als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Diese neue Fassung des BDSGBundesdatenschutzgesetz ist seit dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVODatenschutz-Grundverordnung) anzuwenden.

Vertrauen und Sicherheit

Datenschutz heißt für uns in erster Linie: Schutz der Patientendaten. Daher unterliegen sämtliche Daten, die wir über Ihre Person und über Ihre Angehörigen sowie zu Ihrem Krankheitsbild und zum Verlauf Ihrer Genesung erheben, dem Datenschutz und werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt.

Datenschutzkonzept

Zur Sicherstellung des Datenschutzes unterliegt das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Vorschriften, die die Informationspflichten im Rahmen der Behandlung und Begutachtung von Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpatienten regeln.

In Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg möchten wir Ihnen daher in Abhängigkeit von Ihrem Status (Soldat bzw. Zivilpatient) alle relevanten Unterlagen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten auf dieser Seite als Download zur Verfügung stellen.

Kontakt

Ansprechstelle für Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung des Rechts auf Datenübertragbarkeit und des Widerrufs der Einwilligung

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