Leistungen

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Ambulant sind unsere Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen aufgrund rechtlicher Vorgaben an bestimmte Verfahren (prästationäre bzw. poststationäre Behandlung) gebunden. Wenn sie sich als Zivilperson im Bundeswehrkrankenhaus Ulm behandeln lassen möchten, benötigen sie immer, außer in Notfällen, einen Einweisungsschein. Diesen bekommen sie von ihrem Hausärztin beziehungsweise Hausarzt oder ihrer Fachärztin beziehungweise Facharzt, die auch die Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus übernehmen.

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