Jegliche Daten über eine medizinische Behandlung unterliegen der Schweigepflicht. Wir müssen daher ausnahmslos sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Informationen erhalten. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Auskunftserteilung persönlich nach Identitätsnachweis (z.B. durch Personalausweis)
Auskunftserteilung an Bevollmächtigten (z.B. Hausarzt, andere Krankenhäuser). Wir benötigen dann eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht
Ebenfalls möglich ist das erneute Versenden des Entlassbriefs an die in unseren Unterlagen vermerkte Adresse. Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, benötigen wir einen schriftlichen Nachweis darüber.
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