Hinweise zu Aktenauskünften und Befundkopien

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Bitte beachten Sie:

Jegliche Daten über eine medizinische Behandlung unterliegen der Schweigepflicht. Wir müssen daher ausnahmslos sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Informationen erhalten. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Auskunftserteilung persönlich nach Identitätsnachweis (z.B. durch Personalausweis)
  • Auskunftserteilung an Bevollmächtigten (z.B. Hausarzt, andere Krankenhäuser). Wir benötigen dann eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht
  • Ebenfalls möglich ist das erneute Versenden des Entlassbriefs an die in unseren Unterlagen vermerkte Adresse. Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, benötigen wir einen schriftlichen Nachweis darüber.

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