Truppenarztinformation

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Hinweise zum Ablauf bei Überweisungen für Soldaten

  • Für alle Behandlungs-, Untersuchungs- und Röntgentermine bitte dem Patienten eine Arztüberweisung (0205) mitgeben; eine vorherige telefonische terminabsprache ist unbedingt erforderlich.
  • Röntgenbilder (PSA et cetera) bitte unversehrt mitbringen (nicht beschädigen, knicken oder zerschneiden). Digitale Röntgenbilder bitte immer im DICOM Format brennen.
  • Bei Wiedervorstellung von Patienten ist eine neue Arztüberweisung (0205) nicht zwingend erforderlich.
  • Bei Behandlungen im Rahmen eines stationären Aufenthaltes werden eine Krankenhauseinweisung (0218) und eine Arztüberweisung (0205) benötigt.
  • Bei Überweisungen von Patienten zur Implantatberatung und -behandlung sind folgende Unterlagen mitzugeben:
    • Arztüberweisung (0205), die Z-Akte wird nicht benötigt
    • Röntgenbilder, Panoramaschichtaufnahme (PSA), et cetera (nach Möglichkeit mit 5mm Röntgen Meß Kugel)
    • Planungsmodelle beider Kiefer (Hartgips) bei Freiendsituation oder mehreren Implantaten nebeneinander oder Frontzahnimplantaten. Die Modelle sollten mit Bissnahme und rückseitig plan getrimmt erstellt werden.
    • API / SBI und PSIProliferation Security Initiative Status (Mundhygiene- und Entzündungsstatus), in dem mindestens zwei Untersuchungen dokumentiert sind.
    • Genehmigter Vorantrag zur Behandlungsindikation
  • Nur bei Vorlage aller Unterlagen kann nach der Implantatberatung der Antrag verzögerungsfrei zur Genehmigung an das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr nach Koblenz gesendet werden.
  • Bitte übersenden Sie uns unverzüglich den eröffneten Implantatantrag (einschließlich Röntgenbilder und gegebenenfalls Planungszeichnung), wenn er genehmigt in Ihrer Zahnarztgruppe vorliegt.

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