Die zentrale Praxisanleitung begleitet die Auszubildenden zur Pflegfachfrau/-mann während der gesamten Ausbildungsdauer von drei Jahren. Die Auszubildenden werden individuell auf die vor ihnen liegenden persönlichen und beruflichen Aufgaben und Herausforderung vorbereitet.
Als Schnittstelle zwischen Schule und Praxis ist es unser Ziel, die praktische Ausbildung sicherzustellen und den Theorietransfer in die Praxis zu gewährleisten. Hierzu gehört implizit eine detaillierte aufwendige Dokumentation von Ergebnissen, Prüfungen, Anleitungen, besondere Vorkommnisse, Einschätzungen und vieles mehr. Die zentrale Praxisanleitung beinhaltet eine besondere Verantwortung auch in der pädagogischen Begleitung. Ihre Unterschriften sind die Basis der Schule und zur Zulassung zur staatlichen Examensprüfung. Alle bis dahin erfolgten Maßnahmen in der praktischen Ausbildung sind lückenlos nachweisbar darzulegen.
Die zentrale Praxisanleitung koordiniert intern alle Einsätze der Auszubildenden und arbeitet hierbei eng mit den dezentralen Praxisanleitungen vor Ort auf den Stationen zusammen.
Eine zukünftige besondere Herausforderung unter Federführung der Pflegedienstleitung ist, dass alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die im Rahmen der Pflegeausbildung tätig sind, sich regelmäßig insbesondere im Bereich der Berufspädagogik fortbilden müssen. Diese Pflicht muss organisiert werden und besteht seit dem 01.01.2020.
Jährlich müssen Fortbildungen von mindestens 24 Stunden besucht werden. Dies wird gesondert geregelt in § 4 Abs. 3 und 4 der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechtes (PflBAPAVO) vom 16. April 2021